Kreis: Rastatt/Karlsruhe
Gemeinde, Gemarkung: Gemeinde Au am Rhein, Gemarkung Au am Rhein; Gemeinde Durmersheim, Gemarkungen Durmersheim, Würmersheim/Stadt Rheinstetten, Gemarkungen Mörsch, Neuburgweier
Fläche: 261,0 ha
Verordnungsdatum: 15.07.1994
Erweiterung des bereits am 13.12.1979 ausgewiesenen Naturschutzgebietes "Federbachniederung"
LfU-Nummer: 2.181
Naturraum: 222 Nördliche Oberrhein-Niederung
TK(25) Nr.: 7015
In der Rheinaue zwischen Rastatt und Karlsruhe liegt die Wiesenlandschaft der Federbachniederung. Wie ein Fünfeck umgeben die Orte Au am Rhein, Neuburgweier, Mörsch, Durmersheim und Würmersheim das Gebiet beiderseits der alten Mäander. Auf der Höhe dieser Dörfer verließ der Rhein hier ursprünglich die rasch fließende Furkationszone mit ihren zahlreichen Flussarmen und trat in die langsamer fließende Mäanderzone ein. Bis zu den Tullaschen Schlingendurchstichen strömte er durch die Schlingen, die heute nur noch den Federbach und seine Zuläufe aufnehmen. Auch die einst alles beherrschenden Überflutungen sind seit dem Bau der Hochwasserdämme in der Rheinniederung ausgeblieben, so dass sie heute zwar niemand mehr fürchten muss, der größte Teil der Aue sich aber zur Altaue gewandelt hat. Das trifft auch für das Schutzgebiet zu. Die Pegelschwankungen des Rheins bestimmen die Grundwasserspiegel jedoch weiterhin, wenn auch gedämpft.
Geblieben ist eine Landschaft im Hinterland der Dämme, die von großen Wiesen dominiert wird. Mit über 40 Hektar Fläche gehören die zusammenhängenden Wiesen zwischen Wäldchen, Äckern und Gewässern heute zu den Seltenheiten in der Oberrheinebene. Ausgedehnte Wiesen prägten bis zur Mitte des Jahrhunderts fast ausschließlich das Gebiet. Diese Fluren werden durch zahlreiche Natur- und Landschaftsschutzgebiete (weitere 289 ha) geschützt, die ihrerseits einen beinahe geschlossenen Komplex bilden.
Besucherhinweise
Um zur Storchenaufzuchtstation zu gelangen, bietet sich der Fahrweg zwischen Bach und Autohaus am Ortseingang Neuburgweier an, vorbei am Tennisplatz über den Sommerdamm. Auf Höhe des Trinkwasserbrunnenhauses sieht man das Nest durch die Hecke des Dammes; hier steht auch eine Informationstafel. Besucher müssen auf den Wegen bleiben, denn die Störche sind ungewöhnlich empfindlich und fliegen schnell auf.
Fahren dürfen auf den Wegen nur Landwirte und Radfahrer. Reiter müssen eigens gekennzeichnete Reitwege nehmen. Modellboote dürfen auf den Gewässern nicht benutzt werden. Über den Nordteil gibt die Farbkarte „Biotopvernetzung in der Rheinstettener Rheiniederung“ der Gemeinde und der BNL Karlsruhe detailliert Auskunft; ein Faltblatt über das gesamte Naturschutzgebiet erschien 2000.